Mitgliederrat
Der Mitgliederrat hat den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Sozialrechts und der Sozialpolitik zu beraten und über die ihm zur Stellungnahme vorgelegten Fragen zu entscheiden.
Es obliegt ihm im Besonderen:
- nach Bedarf Ausschüsse einzusetzen, Delegierte, Sachverständige und Sachverständigenkommissionen zu bestellen; der Mitgliederrat kann mit diesen Aufgaben auch den Vorstand oder den Vorsitzenden beauftragen
- die Beratung des Vorstandes in allen tarifpolitischen Fragen
- die Annahme oder Ablehnung von tariflichen Verhandlungsergebnissen.
Mitglieder
Stand: 18. Februar 2021
Weiterhin gehören dem Mitgliederrat die Mitglieder des Vorstandes an.
Die Wahl des Mitgliederrates erfolgte in der Mitgliederversammlung am 12. Juni 2019 für eine Amtsperiode von zwei Jahren.
Bildnachweis: Stefan Andres/Quelle Sandvik Tooling Supply Schmalkalden, Silke Höhne/Quelle Magna International Stanztechnik GmbH Werk Heiligenstadt, Steffen Müller/Quelle Thales Deutschland GmbH, Heike Peter/Quelle ZF Friedrichshafen AG, Sybille Radcke/Quelle N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG